Streben Kursteilnehmer die Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) an, müssen sie u.a. das Pflichtmodul "Motorsägen und Waldarbeit" absolvieren. Für diesen
Personenkreis führen wir im Frühjahr fünftägige Waldbaukurse durch.
Termine:
- die neuen Kurse stehen noch nicht fest